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   LAG Köln, 19.03.2010 - 10 Sa 754/09   

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https://dejure.org/2010,78444
LAG Köln, 19.03.2010 - 10 Sa 754/09 (https://dejure.org/2010,78444)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.03.2010 - 10 Sa 754/09 (https://dejure.org/2010,78444)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. März 2010 - 10 Sa 754/09 (https://dejure.org/2010,78444)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Köln, 15.04.2010 - 13 Sa 983/09

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter bei fehlender

    Kündigt der Insolvenzverwalter betriebsbedingt, ohne dass im Kündigungszeitpunkt von einer endgültigen Stilllegungsabsicht ausgegangen werden kann, besteht keine aus §§ 125, 128 InsO folgende Vermutung (im Anschluss an LAG Köln, 19.3.2010 - 10 Sa 754/09; vgl. dazu auch BAG, 29.9.2005 - 8 AZR 647/04; 13.2.2008 - 2 AZR 543/06).

    Über die zutreffenden Ausführungen des Arbeitsgerichts hinaus, schließt sich das Berufungsgericht der überzeugenden Begründung der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrer Entscheidung vom 19.03.2010 (10 Sa 754/09) zu einem Parallelrechtsstreit des Beklagten zu 1. an.

  • LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21

    Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ; Darlegungs- und Beweislast

    Dieser hat daher substantiiert darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass zum einen tatsächlich eine Betriebsänderung geplant war, die streitbefangene Kündigung aufgrund dieser Betriebsänderung ausgesprochen wurde und die Betriebspartner einen Interessenausgleich mit namentlicher Bezeichnung der zu kündigenden Arbeitnehmer abgeschlossen haben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2003 - 11 (12) Sa 1057/02 - Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19. September 2007 - 2 Sa 1844/06 - Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19. März 2010 - 10 Sa 754/09 - APS/Künzl, 6. Aufl. 2021, InsO § 125 Rn. 22a; vgl. zu § 1 Abs. 5 KSchG auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 -).
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